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   LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2007 - 1 Ta 256/07   

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https://dejure.org/2007,12671
LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2007 - 1 Ta 256/07 (https://dejure.org/2007,12671)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.11.2007 - 1 Ta 256/07 (https://dejure.org/2007,12671)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. November 2007 - 1 Ta 256/07 (https://dejure.org/2007,12671)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung eines höheren Gegenstandswertes im Zusammenhang mit der geltend gemachten wiederholten Verletzung der Mitbestimmungsrechte eines Betriebsrates; Unterlassung von Verletzungen der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats verbunden mit der Verpflichtung des ...

  • Judicialis

    BetrVG § 99; ; BetrVG § ... 100; ; RVG § 23; ; RVG § 23 Abs. 1; ; RVG § 23 Abs. 3 Satz 1; ; RVG § 23 Abs. 3 Satz 2; ; RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 9; ; GKG § 2 Abs. 2; ; GKG § 3 Abs. 2; ; ArbGG § 2 a; ; ArbGG §§ 80 ff.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.08.2007 - 1 Ta 188/07

    Gegenstandswert - Mitbestimmung bei Einstellungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2007 - 1 Ta 256/07
    Hierzu verweisen die Beschwerdeführer auf einen Beschluss der erkennenden Kammer vom 07.08.2007 - 1 Ta 188/07.

    Auch die in § 23 Abs. 3 Satz 1 RVG genannten Gebührentatbestände der Kostenordnung finden im Beschlussverfahren keine, auch keine entsprechende Anwendung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; Beschluss vom 07.08.2007 - 1 Ta 188/07).

    Bei dem hier gestellten Unterlassungsantrag zur Wahrung des Mitbestimmungsrechts aus § 99 BetrVG handelt es sich um einen nicht vermögensrechtlichen Streitgegenstand (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.08.2007 - 1 Ta 188/07).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.10.2007 - 1 Ta 232/07

    Zum Gegenstandswert bei beantragter Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2007 - 1 Ta 256/07
    Dies gilt auch im Beschlussverfahren (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.10.2007 - 1 Ta 232/07).

    Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst nicht das sich anschließende Beschwerdeverfahren wegen des festgesetzten Gegenstandswertes (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.10.2007 - 1 Ta 232/07; LAG Köln, Beschluss vom 31.03.2000, MDR 2000, 1256; LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2007, NZA-RR 2007, 491; a. A. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.11.2000, NZA 2001, 1160).

  • LAG Hamm, 19.03.2007 - 10 Ta 97/07

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2007 - 1 Ta 256/07
    Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst nicht das sich anschließende Beschwerdeverfahren wegen des festgesetzten Gegenstandswertes (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.10.2007 - 1 Ta 232/07; LAG Köln, Beschluss vom 31.03.2000, MDR 2000, 1256; LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2007, NZA-RR 2007, 491; a. A. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.11.2000, NZA 2001, 1160).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2006 - 2 Ta 79/06

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren wegen Klärung des Betriebsbegriffes

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2007 - 1 Ta 256/07
    Dabei stellt der Wert von 4.000,00 EUR nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07; Beschluss vom 18.05.2006 - 2 Ta 79/06; vgl. auch Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwert/Gegenstandswert II 3) keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern vielmehr einen Hilfswert, auf den nur dann zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 1 Ta 50/07

    Gegenstandswert - Eingruppierung mehrerer Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2007 - 1 Ta 256/07
    Dabei stellt der Wert von 4.000,00 EUR nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07; Beschluss vom 18.05.2006 - 2 Ta 79/06; vgl. auch Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwert/Gegenstandswert II 3) keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern vielmehr einen Hilfswert, auf den nur dann zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.04.2007 - 1 Ta 46/07

    Gegenstandswert - Aufhebung der vorläufigen Einstellung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2007 - 1 Ta 256/07
    Auch die in § 23 Abs. 3 Satz 1 RVG genannten Gebührentatbestände der Kostenordnung finden im Beschlussverfahren keine, auch keine entsprechende Anwendung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; Beschluss vom 07.08.2007 - 1 Ta 188/07).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.11.2000 - 1 Ta 67/00

    Streitwert bei Untersagungsverfügung gegen den Arbeitgeber wegen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2007 - 1 Ta 256/07
    Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst nicht das sich anschließende Beschwerdeverfahren wegen des festgesetzten Gegenstandswertes (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.10.2007 - 1 Ta 232/07; LAG Köln, Beschluss vom 31.03.2000, MDR 2000, 1256; LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2007, NZA-RR 2007, 491; a. A. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.11.2000, NZA 2001, 1160).
  • LAG Köln, 31.03.2000 - 10 Ta 50/00

    Beschlußverfahren - Streitwertbeschwerde - Kostenpflicht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2007 - 1 Ta 256/07
    Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst nicht das sich anschließende Beschwerdeverfahren wegen des festgesetzten Gegenstandswertes (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.10.2007 - 1 Ta 232/07; LAG Köln, Beschluss vom 31.03.2000, MDR 2000, 1256; LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2007, NZA-RR 2007, 491; a. A. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.11.2000, NZA 2001, 1160).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2009 - 1 Ta 193/09

    Gegenstandswert - Beschwerdebefugnis des Arbeitgebers - Hilfsstreitwert

    Der Wert von 4000,- EUR stellt dabei nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. beispielhaft LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.06.2008 - 1 Ta 105/08; Beschl. v. 26.11.07.2008 - 1 Ta 256/07; Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwert/Gegenstandswert II 3) keinen Regelwert, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern vielmehr einen Hilfswert dar, auf den nur dann zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten einer individuellen Bewertung ausgeschöpft sind.

    Dies gilt auch im Beschlussverfahren (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 26.11.2007 - 1 Ta 256/07).

    Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst nicht das sich anschließende Beschwerdeverfahren gegen den Gegenstandswertsfestsetzungsbeschluss (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 26.11.2007 - 1 Ta 256/07; LAG Hamm, Beschl. v. 19.03.2007, NZA-RR 2007, 491; a. A. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 16.11.2000, NZA 2001, 1160).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2009 - 1 Ta 202/09

    Gegenstandswertfestsetzung im Beschlussverfahren

    Der Wert von 4000,- EUR stellt dabei nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.06.2008 - 1 Ta 105/08; Beschl. v. 26.11.07.2008 - 1 Ta 256/07; Arbeitsrechtslexikon/Schwab, EL 69, Streitwert/Gegenstandswert 328, S. 4) keinen Regelwert, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern vielmehr einen Hilfswert dar, auf den nur dann zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten einer individuellen Bewertung ausgeschöpft sind.

    Dies gilt auch im Beschlussverfahren (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 26.11.2007 - 1 Ta 256/07).

    Die in § 2 Abs. 2 GKG geregelte Kostenfreiheit des Beschlussverfahrens erfasst nicht das sich anschließende Beschwerdeverfahren gegen den Gegenstandswertsfestsetzungsbeschluss ( vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 26.11.2007 - 1 Ta 256/07).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2008 - 1 Ta 116/08

    Gegenstandswert - Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung nach Einführung des ERA

    Dies gilt auch im Beschlussverfahren (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.11.2007 - 1 Ta 256/07).

    Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst nicht das sich anschließende Beschwerdeverfahren wegen des festgesetzten Gegenstandswertes (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.11.2007 - 1 Ta 256/07; LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2007, NZA-RR 2007, 491; a. A. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.11.2000, NZA 2001, 1160).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2008 - 1 Ta 26/08

    Gegenstandswert - Zuständigkeit von Gesamtbetriebsrat oder örtlichem Betriebsrat

    Dies gilt auch im Beschlussverfahren (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.11.2007 - 1 Ta 256/07).

    Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst nicht das sich anschließende Beschwerdeverfahren wegen des festgesetzten Gegenstandswerts (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.11.2007 - 1 Ta 256/07; LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2007, NZA - RR 2007, 491; a. A. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.11.2000, NZA 2001, 1160).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.06.2008 - 1 Ta 105/08

    Gegenstandswert - Umsetzung einer Gesamtbetriebsvereinbarung zur Einführung

    Dies gilt auch im Beschlussverfahren (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.11.2007 - 1 Ta 256/07).

    Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst nicht das sich anschließende Beschwerdeverfahren wegen des festgesetzten Gegenstandswerts (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.11.2007 - 1 Ta 256/07; LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2007, NZA-RR 2007, 491; a. A. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.11.2000, NZA 2001, 1160).

  • LAG München, 17.06.2019 - 3 Ta 127/19

    Gegenstandswert eines Zustimmungsersetzungsverfahrens

    Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst nicht das sich anschließende Beschwerdeverfahren wegen des festzusetzenden Gegenstandswertes (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.11.2007 - 1 Ta 256/07 - m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2010 - 1 Ta 24/10

    Wertfestsetzung - Unterlassungsantrag des Betriebsrats bei Verletzung

    Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst nicht das sich anschließende Beschwerdeverfahren wegen des festgesetzten Gegenstandswerts (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 26.11.2007 - 1 Ta 256/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2010 - 1 Ta 7/10

    Wertfestsetzung - Unterlassungsanspruch wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit

    Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst nicht das sich anschließende Beschwerdeverfahren wegen des festgesetzten Gegenstandswerts (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 26.11.2007 - 1 Ta 256/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2011 - 1 Ta 146/11

    Gegenstandswert - Errichtung einer Einigungsstelle

    Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst nicht das sich anschließende Beschwerdeverfahren wegen des festgesetzten Gegenstandswerts (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 26.11.2007 - 1 Ta 256/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2012 - 1 Ta 212/12

    Gegenstandswert - Einrichtung einer Einigungsstelle

    Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst nicht das sich anschließende Beschwerdeverfahren wegen des festgesetzten Gegenstandswertes (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.11.2007 - 1 Ta 256/07).
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